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Inhalt recht 01/2012
Abhandlung – Etudes
Berechnung der Kündigungsfristen im Arbeitsvertragsrecht, S. 1
Thomas GeiserRechnen ist gewiss nicht die Leidenschaft aller Juristinnen und Juristen. Allerdings verbindet sich mit der Berechnung von Kündigungsfristen im Arbeitsvertragsrecht eine Vielzahl rechtlicher Probleme von beträchtlicher Praxisrelevanz, deren Lösung eine sorgfältige Besinnung auf den rechtlichen Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert. Dabei erweist sich, dass die Ermittlung der Kündigungs- und Sperrfristen je nach Fall an unterschiedliche Zeitpunkte anknüpfen muss, um den verschiedenen Konstellationen bei Vertragsende gerecht zu werden. Der Beitrag stellt die verschiedenen Berechnungsvarianten dar und zeigt auf, wann welche massgeblich ist. Diese Übersicht führt für die praktische Handhabung zum Schluss, dass eine frühzeitige Kündigung für die kündigende Partei zwar gewisse Risiken birgt, im Ergebnis aber dennoch für beide Parteien von Vorteil ist.
Checklisten für die Auswirkungen von Stellenwechsel und Entlassung auf die einzelnen Sozialversicherungszweige, S. 10
Ueli Kieser
Stipendienrecht: im Tauziehen zwischen Bildungs-, Sozial- und Finanzpolitik, S. 16
Michael GueryStudent, Ehepartnerin mit tiefem Einkommen, ein Kind: Im Kanton Obwalden erhält er ein jährliches Stipendium von 5230 Franken, im Kanton Waadt wären es hingegen 31 800 Franken. Aufgrund dieser grossen Unterschiede zwischen den Kantonen ist das Stipendienrecht derzeit politisch brisant: 2009 hat die Erziehungsdirektorenkonferenz ein interkantonales Konkordat zur Harmonisierung des Stipendienwesens verabschiedet. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften wiederum hat 2012 eine Volksinitiative eingereicht, welche die Stipendienpolitik zur Bundeskompetenz erklären will. Der vorliegende Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen im Stipendienwesen.
Rechtsprechung – Jurisprudence
Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts betreffend Gleichstellungskommission Zug (Urteil der I. Öffentlich- rechtlichen Abteilung 1C_549/2010 vom 21. 11. 2011, zur Veröffentlichung bestimmt), S. 31
Regula Kägi-DienerAm 21. November 2011 fällte das Bundesgericht ein Urteil, das erheblichen Einfluss auf den Stand des Diskriminierungsschutzes und wohl des Grundrechtsschutzes überhaupt in der Schweiz haben dürfte. Es liess eine Rechtsverweigerungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Gesetzgebers zu, welche sich auf den aus der Geschlechtergleichheit fliessenden Schutzanspruch stützt. Das Gericht stellte klar, dass der kantonale Gesetzgeber handeln muss, um der Geschlechtergleichheit zur besseren Durchsetzung zu verhelfen, wenn ihm auch ein Gestaltungsermessen zukommt. Interessant ist sodann die breite Prüfung des UN-Übereinkommens gegen jede Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), einschliesslich der Wirkungen der Allgemeinen Empfehlungen des Vertragsausschusses und der Abschliessenden Bemerkungen zu den Staatenberichten, Äusserungsformen, die regelmässig ebenso im Rahmen anderer UNO-Menschenrechtsübereinkommen ergehen. Es stellte fest, dass sie das schweizerische Recht präzisieren können.
Universitäres – Université
Prof. Walther-Hug-Preise, Für Dissertationen des akademischen Jahres 2009/2010, zuerkannt 2011, S. 35
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